Freistellung beantragen

Der Gesetzgeber unterstützt das Engagement Jugendlicher und junger Erwachsener in der Jugendarbeit. Das heißt für die Leitung von Freizeiten und Zeltlagern, Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen, sowie für die Mitarbeit bei Schulungsveranstaltungen kann eine Freistellung beim Arbeitgeber beantragt werden. Infos und die passenden Anträge, findest du hier!